Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.            Allgemeines

In Ergänzung zu den einschlägigen Bestimmungen des SIA, insb. Norm SIA 118 und den Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts, gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Explanor AG behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Änderungen der AGB werden auf der Internetseite www.explanor.ch publiziert. Die AGB haben ausschliessliche Geltung und sind integrierender Bestandteil des Vertrags.

 

2.            Vertragsabschluss

Die AGB gelten für Verträge zwischen der Explanor AG und ihren Kunden.

Als Vertragsbestandteile gelten folgende Dokumente:

 

                1. Auftragsbestätigungen der Explanor AG

                2. Werkvertrag

                3. Offerte(n)

                4. Ausschreibungsunterlagen

                5. SIA Normen

 

Verträge können schriftlich sowie mündlich abgeschlossen werden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Auftraggebers sind unzulässig und werden nicht anerkannt. Eine verbindliche Annahme des Vertragsabschlusses vonseiten der Explanor AG liegt erst mit der Auftragsbestätigung vor.

 

3.            Geltungsbereich

Grundlage bzgl. Ausmass, Leistungsumfang und Arbeitsablauf ist der Vertrag.  Allgemeine oder besondere Ausschreibungsbedingungen haben nur Gültigkeit, sofern sie im Vertrag aufgeführt sind. Die Explanor AG bietet folgende Dienstleistungen an:

 

Expertisen; Baubiologie und Schadstoffe

Planung; Studien und Analysen

Organisation; vor Baubeginn, während des Bauens und nach der Fertigstellung

 

Die Offerte beinhaltet:

 

- Art und Umfang der Arbeit

- Taglohntarif mit allen Zulagen und Spesen

- Termine

- Alle weiteren erforderlichen Angaben

 

Wo nicht ausdrücklich erwähnt, ist die Explanor AG in der Wahl des Fabrikats, Ausführungsart, Materialien und den Ausführungsterminen usw. frei. Von der Explanor AG abgegebene Dokumente wie Angebote, Pläne, Skizzen, Berechnungen o. ä. dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

4.            Bewilligung / bauseitige Abklärung / Planungsunterlagen

Der Auftraggeber regelt den Verkehr mit den Behörden und Dritten betreffend Baubewilligungen, leitungstechnischen oder statischen Abklärungen, Benützung fremden bzw. öffentlichen Grund und Bodens im Voraus und übernimmt die daraus entstehenden Abgaben, Entschädigungen und Gebühren.

Dies sind:

 

  • leitungstechnische Abklärungen für die gesamten baulich ausgeführten Arbeiten
  • statische Abklärungen, Spannkabeleinlagen oder starke Armierungen,
  • geltende Arbeitszeiten, Arbeitseinschränkungen, Arbeitsbewilligungen usw.,

 

Die erforderlichen Planunterlagen sind der Explanor AG vom Auftragsgeber kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber gibt die genaue Position der Arbeiten an. Die Explanor AG übernimmt keine Verantwortung, wenn Leitungen usw. während Arbeiten in diesem Bereich durchbohrt, durchgeschnitten oder sonst einen Schaden von den Arbeiten erleiden.

 

5.            Offerten / Preise

Ohne anders lautenden Vereinbarungen, basieren die Preisberechnungen in den Offerten der Explanor AG auf Unterlagen und Daten geliefert vom Auftraggeber. Pläne oder Beschriebe, die unterschiedlich ausgelegt werden können und für Ausführung, Ausmass und Abrechnung Differenzen zur Folge haben, sowie allfällige Unklarheiten sind mit der Bauleitung vor Offertabgabe zu bereinigen. Im Unterlassungsfall gilt die Auslegung der Bauleitung. Nachforderungen in Folge unklarem Baubeschrieb werden nicht akzeptiert.  Alle Angebote sind frei und unverbindlich. Offerten behalten ihre Gültigkeit maximal 3 Monate ab Zustellung. Nachträglich gewünschte Änderungen werden entsprechend dem Mehraufwand separat in Rechnung gestellt. Die Dienstleistungen der Explanor AG werden ohne andere Abreden gemäss der Preisliste nach Aufwand (Lohnansätzen, Gemeinkosten, gesetzliche Abgaben usw.) in Rechnung gestellt. Die veranlagten Kosten sind Richtpreise. Künstlersozialabgaben, Drittkosten, Zölle und sonstige Ausgaben werden direkt unter Vorgabe aller Belege weiterberechnet. Die Preise verstehen sich in CHF und exklusive MwSt., welche zusätzlich in Rechnung gestellt wird. Im Falle zusätzlicher Arbeiten, wird dem Auftraggeber eine Nachofferte erteilt. Der definitive Auftrag wird nach Genehmigung des Auftraggebers erteilt. Der Auftraggeber bezahlt die Rechnung entsprechend den Tarifen oder den vereinbarten Abmachungen, die zur Zeit der Beauftragung bestehen. Der Auftraggeber kommt zudem für alle Kosten und Auslagen auf, die der Explanor AG bei der ordnungsgemässen Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen entstehen. Abzüge seitens des Zahlungspflichtigen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber und die Gesellschaft vereinbaren, dass Materialpreissteigerungen o.ä. ab 20%, die nach Vertragsschluss eintreten, zu adäquaten Preisanpassungen führen. 

 

6.            Zahlung

Als Zahlungsfrist gelten ohne anderslautende Abmachungen:

 

- Akontozahlung innert 10 Tage netto nach Versand.

- Schlussrechnung mit Skontoabzug innert 30 Tage netto nach Versand.

 

Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Die Berufung auf Mängel entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsfristen. Wenn die Explanor AG jedoch Kosten und Auslagen an eine andere Partei im Voraus zu bezahlen hat, muss der Auftraggeber diesen Betrag der Gesellschaft nach schriftlicher Aufforderung sofort überweisen. Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum, behält sich die Gesellschaft das Recht für eine Teilfakturierung vor. Erfolgt die Zahlung bei Fälligkeit nicht, gerät der Auftraggeber ohne Mahnung direkt in Verzug und schuldet der Explanor AG auf allen unbezahlten Beträgen einen Zins von neun Prozent (9%). Die Zinszahlungspflicht besteht ab Datum der Fälligkeit bis zum Datum der Zahlung.

 

7.            Termine / Lieferzeit / Abnahme

Baufristen, die im Angebot oder Begleitschreiben angegeben werden, entsprechen den mittleren zu erwartenden Leistungen, welche aufgrund der Angebotsunterlagen oder der Besichtigung vor Ort abgeschätzt wurden. Terminverzögerungen berechtigen den Auftraggeber nicht vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen. Der Beginn der Arbeiten, soweit dieser nicht im Werkvertrag verbindlich festgelegt wurde, richtet sich nach der Verfügbarkeit der Geräte und Fachkräfte. Verlangt der Auftraggeber zur Beschleunigung der Arbeiten Überzeit, Nachtarbeit oder zusätzliche Arbeitskräfte usw., werden diese gesondert verrechnet. Bei Fertigstellung der geschuldeten Bauleistungen sind beide Parteien dazu berechtigt, eine förmliche Abnahme zu verlangen und mit einer Vorlauffrist von 7 Werktagen einen Abnahmetermin zu bestimmen. Erscheint die jeweils andere Partei zu dem Abnahmetermin nicht, gilt die Abnahme als erfolgt.

 

8.            Haftungsausschluss

Die Explanor AG übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Haftungsansprüche gegen die Explanor AG wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen. Die Explanor AG haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Auftraggeber nachweist, dass er von der Explanor AG vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Leistung beschränkt. Jede weitergehende Haftung der Explanor AG für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Explanor AG nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden und es besteht insbesondere kein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die aus Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen oder entgangenem Gewinn entstehen. Die vertragliche und die ausservertragliche Haftung (Art. 41 ff. OR) werden hiermit innerhalb der gesetzlichen Schranken vollumfänglich wegbedungen. Insbesondere haftet die Explanor AG einzig bei Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit. Für Hilfspersonen haftet die Explanor AG nicht.

 

9.            Garantie / Gewährleistung

Die angegebenen Ausmessungen und Quantitäten sind Vorausmasse. Die für die Ausführung benötigten Angaben sind vor Arbeitsbeginn zu kontrollieren und allfällige Massdifferenzen und/oder Unklarheiten sind zu melden. Die Explanor AG hat bei der Bauausführung die anerkannten Regeln der Bautechnik zu beachten. Konstruktions-, Form- und Farbänderungen, die auf einer Verbesserung der Technik, auf Forderungen des Gesetzgebers oder behördlichen Auflagen beruhen, bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für den Auftraggeber unzumutbar sind. Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemässer Behandlung durch den Auftraggeber, seine Hilfspersonen oder Dritte, insb. bei Reparaturen oder anderen Eingriffen auf das Werk. Für baulich ausgeführte Arbeiten leistet die Explanor AG Sachgewährleistung im Sinne der Regelungen des Obligationenrechts zum Werkvertrag (Art. 367 ff. OR), wobei das Recht auf Wandelung und Minderung wegbedungen und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat Anspruch auf unentgeltliche Verbesserung des mangelhaften Werks. Bei Um- und Einbauten jeder Art hat der Auftraggeber das bestehende Bauobjekt vor Offertstellung zu besichtigen. Der Auftraggeber kann nachträglich keine Mehrleistungen geltend machen, die bei rechtzeitiger und sorgfältiger Abklärung hätten erkannt oder vermieden werden können. Das Werk ist nach Abschluss der Arbeiten umgehend zu prüfen und Mängel (auch später Auftretende) sind umgehend zu rügen. Die Gewährleistungsansprüche verjähren innert 5 Jahren nach Abschluss der Arbeiten.

 

10.          Material / Qualität

Naturprodukte wie z.B. Massivholz oder Naturstein weisen grundsätzlich stark unterschiedliche Eigenschaften und Merkmale auf. Die Lieferung kann vom Typenmuster sichtbar abweichen und können nicht ausgeschlossen oder als Mängel geltend gemacht werden. Nachträglich hergestellte Produkte mit Farbbehandlung können leichte Farbabweichungen enthalten. Der Auftraggeber hat Einsicht in Originalmuster, Abbildungen, Fotos, technische Zeichnungen und Modellen.

 

11.          Referenzen / Reklame / Medien

Die Explanor AG ist berechtigt, die Werkleistung inkl. Bilder als Referenz anzugeben. Sofern die Gegebenheiten vor Ort es erlauben, darf die Explanor AG während der Arbeiten Reklametafeln anbringen. Für die Veröffentlichung der Bilder wird von der Explanor AG die Zustimmung des Auftraggebers eingeholt.

 

12.          Gerichtsstand

Der Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand für beide Parteien ist 6060 Sarnen OW, Schweiz.

 

13.          Hinweise

Die Weisungen der Explanor AG sind zu befolgen. Allfällige Einwende sind schriftlich geltend zu machen, ansonsten übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für die Ausführung. Anordnungen der Bauherrschaft sind der Explanor AG zu melden. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten über die Abnahmefähigkeit, das Vorhandensein von Mängeln, die Einhaltung von Fristen oder die Angemessenheit von Vergütungsforderungen, empfehlen wir die Einholung eines für beide Parteien verbindlichen Schiedsgutachtens oder die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten. Restmaterialien bleiben Eigentum der Explanor AG. Die Explanor AG behält alle Rechte an den Unterlagen (Pläne, Berechnungen, Offerten usw.), die dem Auftraggeber übergeben werden. Der Auftraggeber ist nur zur vertragsgemässen Verwendung der darin enthaltenen Informationen berechtigt. Die Informationen dürfen anderen Bewerbern nicht zur Kenntnis gebracht werden. Regiearbeiten bzw. Taglohnarbeiten dürfen nur auf Weisung der Explanor AG ausgeführt werden. Arbeiten ohne vorherigen Auftrag oder im Auftrag Dritter anerkennt die Explanor AG nicht. Wird der Auftrag der Explanor AG nicht erteilt, sind alle eingereichten Unterlagen der Explanor AG sofort zurückzugeben. Es gilt, diesen Haftungsausschluss als einen Teil des Onlineangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seiten hingewiesen wurde. Sollten einzelne Abschnitte oder Formulierungen dieses Textes nicht mehr der geltenden Rechtslage entsprechen oder nicht vollständig sein, bleiben alle anderen Teile des Dokumentes hinsichtlich ihres Inhalts und dessen Gültigkeit unberührt.

 

 

 

Ausgabe: Januar 2019