DAS BAUWERK ENTSCHEIDET MIT


Wer den Zweck und den Nutzen eines Bauwerks kennen will, der kommt nicht darum herum, auch die konstruktiven Eigenarten, den Standort, das Alter, die bisherige Nutzungsform, den aktuellen Zustand usw. miteinzubeziehen. Zwar gibt es kaum technische Beschränkungen, doch je umfassender und weitreichender die baulichen Veränderungen ausfallen, desto stärker schlagen die erforderlichen Investitionen zu Buche.
Für gewöhnlich geht es darum, die vorhandene Raumaufteilung neu zu gestalten.
Zum Beispiel:
• kleine Wohneinheiten zu einer einzelnen grossen Wohneinheit zusammenlegen oder umgekehrt
• den Dachstock oder den Keller als Wohn- bzw. Bastelräume nutzen
• mit einem Anbau zusätzlichen Wohn- oder Gewerberaum schaffen
• und anderes
Welche veränderte oder erweiterte Form der Nutzung man auch immer ins Auge fasst – das bestehende Gebäude liefert die entscheidenden Hinweis darauf, was möglich, zweckmässig und tragbar ist. Darüber hinaus entscheidet aber letztlich die Motivation und Zielsetzung der Eigentümer.

DIE GEMEINNÜTZIGE ODER SOZIALE MOTIVATION


Ein der jeweiligen Nachfrage angepasster Wohnraum kann darin bestehen, grössere Wohneinheiten für Familien oder Gemeinschaften zur Verfügung zu stellen, einem ausgeprägten Bedarf nach Single- oder Studentenwohnungen zu entsprechen oder aber Raum für das Kleingewerbe zu schaffen.
Ob es nun um die Verdichtung von Wohn- oder Arbeitsraum geht, um die Bewahrung oder Erweiterung von Grünflächen oder eine Verbesserung der freizeitlichen Nutzung durch Anbau von Gemeinschaftsräumen, Wintergärten und Spielplätzen: Die erforderlichen Anpassungen und Veränderungen halten sich je nach Zustand eines Bauwerkes in überschaubaren Grenzen, was ebenso für die periodisch üblichen Wartungs- und Unterhaltsarbeiten gilt. Am heute vorausgesetzten Komfort müssen dank der verfügbaren Bautechniken und -materialien kaum oder gar keine Abstriche gemacht werden.

DIE WEITERE MARKTNACHFRAGE


Die Möglichkeiten, mit einem geeigneten Bauwerk am richtigen Standort und zur passenden Zeit auch dem gehobenen, besonderen und ausgefallenen Wohn- und Gewerbebedarf zu entsprechen, sind weitgehend intakt – sofern auch die finanziellen Mitteln bereitgestellt werden. Die Anforderungen erstrecken sich allerdings nicht nur auf die Grösse der Räume, sondern auch auf die Innen- und Aussenarchitektur, auf die Bausubstanz, die technische Ausstattung und letztlich auch auf die Ausgestaltung der Umgebung, die Nachbarschaft und so weiter.
Zur sorgfältigen Feinplanung zählen folglich nebst den erforderlichen Erneuerungs- oder Umbaumassnahmen auch die aufwändigen und kostspieligeren Unterhalts- und Instandstellungsarbeiten im Allgemeinen und im Besonderen (zum Beispiel Swimmingpool, Garten- und Rasenpflege, begeh- und befahrbare Privatwege usw.). Nebst modernen und avantgardistischen Bauten geht auch von denkmalgeschützten Bauwerken ein ganz besonderer Reiz aus. Zwar setzen die Bauvorschriften enge Grenzen an die Erneuerung oder Erweiterung solcher Bauten, doch besteht für die Bewohner gerade darin das Besondere: den Hauch vergangener Epochen zu leben und zu bewahren, ohne dabei den zeitgemässen Wohnkomfort missen zu müssen

BAUVORSCHRIFTEN UND RAUMGESETZE


Zuweilen können die gültigen Bauvorschriften so manches Vorhaben ganz oder teilweise vereiteln. Aber auch die vorwiegend politisch geprägte und hauptsächlich auf kommunaler Ebene gelebte Raumplanung kann mit unverhofften Hürden aufwarten. Andererseits gilt es die erhöhten Anforderungen an die Eigentümer hervorzuheben, indem sie – im Interesse einer erhöhten Wohnqualität – zu periodischen Wartungsarbeiten verpflichtet sind. Ferner wird auch dem Schutz der Landschaft vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt und damit der Zersiedelung entgegengewirkt.
Während die Vorschriften für die einzelnen Eigentümer flexibler gehandhabt werden, ist es noch in kaum einer Gemeinde möglich, reine Wohnquartiere mit Gewerbe zu durchsetzen oder private bzw. öffentliche Freizeiträume einzuplanen. Was Bauvorschriften angeht, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Mit den geeigneten Fachleuten ist es aber auch heute möglich, im Rahmen der bestehenden Bauvorschriften weitreichende Lösungen für zahlreiche Bauideen und -wünsche umzusetzen.

BAUMÄNGEL


Bauschäden und Baumängel auf dem Bau sind ein Dauerthema. Nicht selten müssen die Bauherren ungeplante Zusatzkosten tragen, weil sich der Verursacher nicht eindeutig bestimmen lässt oder weil er sich vor vertraglichen Garantieverpflichtungen drückt. Deshalb lohnt es sich, kostspieligen Bauschäden vorzubeugen. Als Spezialisten bieten wir Ihnen gerne kompetente Beratungen an.
Gemäss einer Schweizer Auftragsstudie des Baumeisterverbandes aus dem Jahre 20131 müssen rund 7 – 9% der investieren Gelder im Hochbau nach der Fertigstellung eines Bauwerks für die Behebung der Mängel aufgewendet werden.
Ca. 20% der Baufehler entstehen bereits bei der Planung auf dem Papier. Ca. 6% bei der Bauleitung und ca. 60% bei der Arbeitsausführung auf der Baustelle. Die Nichteinhaltung von Baunormen oder fehlerhafte Arbeiten oder Materialien sind dabei die Hauptursache
Rund 60% der Mängel betrifft die Wasserdichtigkeit der Gebäudehülle (Dächer und Terrassen, Fassaden, Keller). Obwohl man dies weiss, wird im Baualltag bei der Planung und Ausführung dieser Bauteile nicht mit besonderer Vorsicht umgegangen.
An erster Stelle steht die sorgfältige Auswahl der Baupartner. Es empfiehlt sich, Referenzen von ausgeführten Arbeiten zu verlangen und mit den jeweiligen Bauherren zu sprechen
Schriftliche, klar und verständlich formulierte Bauverträge sind eine Pflicht. Alle Punkte müssen eindeutig darin festgehalten sein: Leistungsumfang, Qualität, Garantieansprüche etc.
Eine laufende Kontrolle – im Idealfall durch einen Experten – ist wichtig und beginnt bereits bei den Planungsarbeiten. Ist das Bauwerk fertiggestellt, sind nicht mehr alle relevanten Ausführungsdetails sicht- und prüfbar. Daher lohnt es sich, während allen Bauphasen die Ausführung zu prüfen. Hier gibts mehr zu diesem Thema
Ein Baumangel liegt dann vor, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen des Vertrags nicht ordnungsgemäss erbracht wurden bzw. wenn eine Abweichung zu den anerkannten Regeln der Baukunde besteht. Die Regeln der Baukunde umfassen unter anderem die Normen der SIA (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) oder die Empfehlungen der Schweizer Fachverbände.
Im Einzelfall hängen die Rechte von den einzelnen vertraglichen Vereinbarungen ab. Bauherren sind aber gut beraten, Mängel umgehend und schriftlich dem Planer und/oder den beteiligten Unternehmen anzuzeigen. Andernfalls können unter Umständen Mängelansprüche verloren gehen.