QUALITÄTSMANAGEMENT



Unser Qualitätsanspruch richtet sich nach den Erwartungen der Bauherrschaft und zielt darauf ab, diese möglichst zu übertreffen.
Die Sicherung der Qualität beginnt bereits bei den Arbeiten rund um die Projektplanung und -ausschreibung und setzt sich über die gesamte Dauer der Projektabwicklung fort. Als versierte Fachleute stehen wir Ihnen loyal, pflichtbewusst, fair und lösungsorientiert zur Seite. Ein nachhaltiger Umgang mit sämtlichen am Projekt beteiligten Ressourcen ist für das Projekt erfolgsentscheidend.

Bei den vielen Arbeitsgattungen und vielen Meinungen wissen wir die gesetzten Projektziele zu erfüllen. Denn wir kennen den Weg und beschreiten ihn konsequent. Dabei halten wir stets im Blickfeld, dass das von allen Beteiligten viel Einsatz, Ausdauer und gegenseitiges Verständnis verlangt.

BAUABNAHME


Die Qualität eines Baus misst sich an der Ausführung der Arbeiten. Deshalb empfiehlt sich die etappenweise Bauabnahme durch einen erfahrenen Experten. Falsch oder mangelhaft ausgeführte Arbeiten können fatal sein, da nachfolgende Bauarbeiten auf ihnen aufbauen. Nachträglich entdeckte Mängel lassen sich unter Umständen nur schwer korrigieren und kosten viel Geld. Lassen Sie deshalb die verschiedenen Bauetappen durch uns kontrollieren. So lassen sich allfällige Baumängel sofort beheben.
Als Ihr Partner wahren wir Ihre Interessen, indem wir laufend die Qualität des Bauprozesses prüfen: Wir kontrollieren die Termine, überwachen den Zahlungsverkehr, prüfen die Ausführungen, setzen Vorgaben durch, übernehmen Bauabnahmen nach wichtigen Bauphasen, dokumentieren allfällige Baumängel und lassen Bauschäden beheben.
Die SIA-Norm 118 regelt die allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten und ist Bestandteil der meisten Bauverträge. Eine Prüfung des Bauwerkes kann folgende Resultate ergeben:

● Abnahme des mängelfreien Werkes (eher selten der Fall).
● Abnahme mit unwesentlichen Mängeln – Behebung in einer angemessenen Frist.
● Zurückstellung des Bauwerkes bei wesentlichen Mängeln. Das heisst: Die Immobilie ist infolge nicht oder schlecht ausgeführter Arbeiten nicht im üblichen Rahmen benutzbar.
Wenn man eine Wohnung oder ein Haus bezieht, gilt es innerhalb von 30 Tagen als abgenommen, wenn keine gemeinsame Prüfung und Abnahme vorgenommen wurde